ABV - Verkaufs- und Lieferbedingungen (02/29)

1. Allgemeines

Für sämtliche Angebote und Aufträge gelten ausschließlich unsere aktuellen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Allgemeine Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diese uns übersandt wurden und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Technische Beratungen sind unverbindlich und werden ohne jede Haftung erstellt. Bei Zeichnungen wird auf das Urheberrecht verwiesen.

Zertifikate und Bescheinigungen (z.B. TÜV) werden auf Wunsch gegen eine Kostenpauschale mitgeliefert.

Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot oder in der Auftragsbestätigung berechtigen oder verpflichten weder den Käufer noch uns.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Sie müssen innerhalb der Angebotsfrist von höchstens 3 Monaten schriftlich vom Besteller angenommen werden.

Beanstandungen von Auftragsbestätigungen und Rechnungen müssen innerhalb 14 Tagen schriftlich erfolgen. Sie entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Nicht wesentliche technische Änderungen behalten wir uns auch für die Zeit nach Vertragsabschluß vor. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Technische Daten, Zeichnungen und unsere Angaben über Maße, Gewichte, Farbtöne u.ä., welche z.B. auch in unseren Katalogen, Preislisten, Prospekten festgehalten sind stellen lediglich branchenübliche Annäherungswerte dar und sind keine Eigenschaftszusicherungen. Sämtliche Fristen und Termine des Liefervertrages setzen die Einigung und Klarstellung aller Einzelheiten des Liefergegenstandes und der Lieferkonditionen voraus.

Nimmt der Besteller die Ware oder sonstige Teile nicht fristgerecht ab, so sind wir berechtigt, die Ware zu berechnen und dem Besteller mit den ortsüblichen Lagerkosten zu belasten, mindestens jedoch 5% vom Warenwert pro angefangenem Monat.

Für nicht abgenommene Ware und/oder stornierte Aufträge sind wir berechtigt Schadenersatz zu verlangen in Höhe von 20% des Auftragswertes, sofern wir nicht einen höheren Schaden nachweisen. Der Besteller ist berechtigt, einen geringeren als den geltend gemachten Schaden nachzuweisen.

3. Preise

Die Preise verstehen sich netto Kasse zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Lieferungen, die mehr als 3 Monate nach Auftragserteilung ausgeführt werden, behalten wir uns Preiserhöhungen in dem Umfang vor, wie Kostensteigerungen, auch solche aus Währungskursänderungen, eingetreten sind.

4. Zahlung

Sämtliche Zahlungen sind zum Fälligkeitsdatum in Euro zu leisten.

Von Lohn-, Verpackungs- und Frachtkosten kann kein Skonto abgezogen werden.

Der Rechnungsbetrag ist fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum voll zu begleichen. Der Skontoabzug entfällt, wenn sich der Besteller uns gegenüber mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus anderen Verträgen in Verzug befindet. Erstaufträge werden nur gegen Vorauszahlung ausgeführt.

Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem EURO-Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Außerdem werden bei Verzug unsere sämtlichen Ansprüche sofort fällig. Wir sind auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Dies gilt auch, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Bestellers nicht unwesentlich verschlechtert, nachdem wir den Auftrag bestätigt haben.

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Gegenansprüche - gleich welcher Art - ist ausgeschlossen, soweit sie nicht gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind.

Alle Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Unsere Vertreter haben keine Inkassoberechtigung.

Schecks und bei der Bundesbank rediskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel werden nur auf Grund besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen.

Schecks und Wechsel werden vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem wir endgültig über den Gegenwert verfügen. Die Kosten und

Auslagen trägt der Besteller.

Kundendienstrechnungen sind ohne jeglichen Abzug sofort zu begleichen.

5. Lieferung und Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir über die Versandkosten hinaus noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen haben.

Alle Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, ungenügende Selbstbelieferung, Betriebs- und Werksstörungen u. ä. berechtigen uns zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Vertrages, in jedem Fall verlängern sich die Lieferzeiten um die Dauer derartiger Behinderungen.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

Die Liefertermine gelten als eingehalten, sobald wir die Versandbereitschaft gemeldet haben oder die Ware rechtzeitig an den Besteller abgesandt ist. Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller uns schriftlich eine Nachfrist setzen. Die angemessene Nachfrist beträgt 6 Wochen. Dieses Recht beschränkt sich auf eine selbständige Teilleistung, mit der wir uns in Verzug befinden.

Schadenersatzansprüche setzen unser Verschulden voraus und sind auf höchstens 5 Prozent vom Auftragswert beschränkt. Für den Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig, auf alle direkten Schäden beschränkt.

Bei Lieferung frei Baustelle ( ausgenommen Insel Lieferung-frachtfrei Ausgangshafen) oder frei Empfangsstation bedeutet Anlieferung ohne Abladen durch uns und setzt eine befahrene Anfuhrstraße voraus. Befahrene Anfuhrstraße ist eine Straße, die mit beladenem schweren Lastzug befahren werden kann. Fallen bei Glätte, Eis, Schnee oder durch schlechten Straßenzustand Mehrkosten an, sind diese vom Besteller zu tragen. Kosten von Wartezeiten, die über das normale Maß hinausgehen, gehen zu Lasten des Bestellers.

Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/ Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/ Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferung nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

6. Gewährleistung

Mangelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns eingegangen sein. Mängel, die erst innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, sind unverzüglich, spätestens 14 Tagen seit Kenntnis oder möglicher Kenntnis schriftlich bei uns zu rügen.

Für berechtigte Mängelrügen übernehmen wir folgende Gewährleistungen:

Geräte oder Teile davon werden wir unentgeltlich - nach unserer Wahl - entweder ausbessern oder ersetzen, sofern nachweisbar Material- oder Produktionsfehler auftreten, die die Geräte unbrauchbar machen oder ihre Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen. Dabei gilt für Behälter, Brauchwassererwärmer und Wärmetauscher eine Frist von 2 Jahren ab Lieferdatum. Für Regelungen und Zubehör gilt eine Frist von 1 Jahr seit Lieferung.

Für Fremdfabrikate gelten jeweils die Gewährleistungen des Herstellers.

Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei Schäden, die entstanden sind infolge natürlicher Abnutzung, mangelhaften Einbaus, fehlerhafter Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Medien. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, chemischer, elektrochemischer und elektrischer Einflüsse, metallangreifender Wasserbeschaffenheit, unsachgemäßer Änderung oder Instandsetzung.

Außerdem erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, wie Dichtungen, Speichersschutzeinrichtungen u.ä.

Für Folgeschaden übernehmen wir keine Haftung, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Rahmen der von uns übernommenen Gewährleistung haften wir nur für die Kosten der Materialien. Der weitere Aufwand wie z. B. Austauschmontage geht zu Lasten des Bestellers.

Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird in gleicher Weise gewährleistet, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.

Wir sind von jeglicher Gewährleistungspflicht frei, falls der Besteller Instandsetzungsarbeiten durchgeführt hat oder durchführen ließ, ohne sich mit uns vorher abzustimmen.

Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung durch uns.

Mündliche Zusagen über technische Leistungen, Bedienungsvorschriften oder bezüglich der Anerkennung von Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüchen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Andere als uns unter dieser Ziffer 6 vorgesehene Gewährleistungsansprüche, insbesondere solche auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens werden ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn die gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt sind. Im Rahmen des Geschäftsbetriebs ist der Besteller allerdings berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen und den Kaufpreis einzuziehen. Diese Berechtigung erlischt aber, wenn sich der Besteller uns gegenüber in Verzug befindet.

Wird die Vorbehaltsware vom Besteller derart in ein Grundstück eingebaut, daß sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, tritt der Besteller schon jetzt seine sämtlichen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber und/ oder den Bauherren mit allen Nebenrechten an uns ab.

Für den Fall eines Weiterverkaufs tritt der Besteller seine Ansprüche gegen den Abnehmer an uns ab.

Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Entsprechende Kosten zur Verfolgung unserer Eigentumsrechte trägt der Besteller.

Der Besteller ist zur angemessenen Versicherung unserer Vorbehaltsware verpflichtet; etwaige Ansprüche aus Versicherungsleistungen werden schon jetzt an uns abgetreten,

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Amtsgericht Potsdam vereinbart, soweit der Besteller Kaufmann ist.

9. Nichtigkeit

Die vorstehenden Regelungen bleiben auch im Fall der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen voll wirksam. Nichtige Bestimmungen sollen so ersetzt werden, wie es dem Zweck des Vertrages und den Interessen der Vertragspartner am besten entspricht.

10. Rücknahme

Für die Rücknahme neuwertiger Waren innerhalb von 4 Wochen ab Auslieferung berechnen wir für Prüfung, Verpackung und Bearbeitung 10% des Nettowertes.




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